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„Mein Vaterland, Recht oder Unrecht […] nach den Gesetzen seines Landes richten oder hätte er sich weigern sollen und sein Vaterland verraten?“

 

Autorbewertung:
9 von 10 möglichen Punkten

Userbewertung:
10 von 10 möglichen Punkten
bei einer gegebenen Stimme.

Titel: Das Urteil von Nürnberg

Regisseur: Kramer, Stanley

Datum: Dezember 1961

Darsteller: Spencer Tracy, Burt Lancaster, Richard Widmark, Marlene Dietrich, Judy Garland, Maximilian Schell, Werner Klemperer, Montgomery Clift

FSK: 12

Genre: Drama

12.02.2012, 23:05 Uhr, von

נעפל

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Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges sahen sich die Siegermächte vor die Frage gestellt, wie mit den Deutschen, als Täter_innen eines unvorstellbaren Verbrechens, umzugehen sei. Es ging nicht mehr einfach nur darum, Reparationszahlungen auszuhandeln wie in früheren Kriegen, sondern ein Verbrechen sollte gesühnt werden, welches sich jeder Vorstellung und jedes Verständnisses entzieht. Den Täter_innen sollte vor der Weltöffentlichkeit der Prozess nach rechtsstaatlichen Mittel gemacht und zugleich sollte das Ausmaß des Verbrechens der Weltöffentlichkeit aufgezeigt werden.
Als Ort dieses Prozess wurde Nürnberg ausgewählt. Der Ort, an dem die Nationalsozialisten ihre bombastischen Parteitage abhielten, wie Levi Riefenstahl, nicht ohne Sympathie, eindrucksvoll in ihrer „Dokumentation“ Triumph des Willens festgehalten hat, und welcher dadurch sinnbildlich für den Wahn des Regimes stand. In dem Nürnberger Prozess wurden 24 Nazigrößen angeklagt, von denen zwölf zum Tode durch den Strang verurteilt, sieben zu Haftstrafen und drei freigesprochen wurden – Robert Ley beging vor Prozessbeginn Selbstmord und gegen Gustav Krupp von Bohlen und Halbach wurde das Verfahren aus gesundheitlichen Gründen eingestellt.
Dieser Prozess blieb nicht der einzige und es folgten zwölf Prozesse in Nürnberg gegen Nazi-Funktionäre, welche das Stigma der Siegerjustiz, trotz der rechtsstaatlichen Prozessführung und aller Beweise, niemals ganz loswerden konnten, wie auch Stanley Kramer in seinem fiktivem Film Judgment at Nuremberg zeigt.

Die Frage der Verantwortlichkeit für die von den Nazis begangenen Verbrechen steht im Mittelpunkt des Prozesses gegen vier Nazi-Richter, wovon einer auch Justizminister im NS-Staat war. Also die Frage, inwieweit einzelne Funktionäre für die Verbrechen des Systems zur Verantwortung gezogen werden können.
Die Anwälte der Angeklagten bauen ihre Verteidigung auf den Grundsatz auf, dass Richter sich an das Recht zu halten haben und nicht das Recht machen. Außerdem seinen sie dazu verpflichtet gewesen durch ihre Treue zum Vaterland dem Recht dieses Landes zu gehorchen und nur nach den in diesen Recht verankerten Grundsätzen zu richten. Die Anklage hingegen versucht zu zeigen, dass selbst dieses Recht bedeutungslos war und nach politischen Willen geurteilt wurde.
Es werden also im Grunde zwei Fragen behandelt. Zum einen, ob es über dem jeweils staatlich verankerten Recht weitere Rechtsgrundsätze gibt, die ein_e Richter_in zu beachtet hat und zum anderen, ob sich das NS-System an sein eigenes Recht gehalten hat. Der Film fokussiert sich wesentlich auf letztere Frage und belässt die erstere unbeantwortet im Raum stehen.

Exemplarisch werden zwei Fälle aus der NS-Zeit aufgerollt, an denen die Angeklagten beteiligt waren. Zum einen die Zwangssterilisation eines Kommunisten-Sohnes und zum anderen ein Fall der Rassenschande. In beiden Fälle versucht die Verteidigung aufgrund der damals geltenden Gesetze zu beweisen, dass die Urteile aufgrund dieser Grundlage rechtens waren. Der Kommunisten-Sohn musste sterilisiert werden, da er objektiv als schwachsinnig kategorisiert werden kann und der 65jährige Jude musste hingerichtet werden, da er sich der Rassenschande mit einer befreundeten sechszehnjährigen Arierin schuldig gemacht hat.

Neben diesen rechtstheoretischen Fragen beleuchtet der Film mit eben so großem Spielraum den historischen Hintergrund des Prozesses. Der Vorsitzende Richter Dan Haywood kommt aus der amerikanischen Provinz, da niemand anderes den Prozess übernehmen wollte. Das Interesse an den Prozessen war drei Jahre nach dem Krieg merklich abgekühlt und immer stärker drängten sich politische Überlegungen in den Vordergrund. Nur dem Einsatz und der Hartnäckigkeit Einzelner ist es zu Verdanken, dass es überhaupt zu Anklagen gegen die zweite Reihe des NS-Staates gekommen ist.
Hinzu kommt im Laufe des Prozesses die Blockade von Berlin und der Kalte Krieg bricht endgültig los. Deutschland sollte aufgrund seiner Lage die Frontstellung in diesem Krieg zukommen, so dass sich die politische Führung der Alliierten sich Sorgen über ihr Ansehen bei den Deutschen macht. Ein Ansehen, was sehr darunter leidet, dass in den Prozessen die deutschen Eliten zum Tode oder langjährigen Haftstrafen verurteilt werden, und so wird Druck auf die Prozessführung ausgeübt, es nicht zu Übertreiben mit der Strafverfolgung. Der eigene liberale Gerechtigkeitsanspruch wurde, wie so oft, dem Interesse geopfert.
Des Weiteren wird auch ausgiebig der Umgang der damaligen deutschen Bevölkerung mit dem Verbrechen gezeigt. Das bekannte „Wir haben doch nichts gewusst“ und auch die berüchtigten Autobahnen gehörten offensichtlich schon damals zum guten Ton der Schuldabwehr. Es ist bemerkenswert, dass dieser Diskurs schon in einem Film aus dem Jahre 1961 dekonstruiert und in seiner Absurdität entlarvt wird.

Zur komplexen Beleuchtungen der Umgangs mit den Nazis und ihren Verbrechen in der unmittelbaren Nachkriegszeit wurde eine Vielzahl von Stars herangezogen. Die heute Bekannteste ist sicherlich Marlene Dietrich als Mrs. Bertholt, Witwe eines hohen Wehrmachtsgeneral, welcher natürlich auch nichts wusste und zu unrecht in einem Prozess zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde. Außerdem ist Maximilian Schell ist als fanatischer Verteidiger Hans Rolfe zu sehen und auch amerikanische Filmstars sind in beachtlicher Zahl involviert: Spancer Tray als vorsitzender Richter Dan Haywood, Burt Lancaster als Angeklagter Dr. Ernst Janning, Judy Garland als Irene Wallner – jene Arierin, die sich der Rassenschande schuldig gemacht haben soll – und auch Captain Kirk William Shatner als Capt. Harrison Byers und Assistent des vorsitzenden Richters gibt sich die Ehre.

Zum herausragendsten Merkmal des Filmes zählen aber nicht die Stars, sondern dass der Film der schwierigen Materie gerecht werden konnte. Es gelingt dem Film das Bewusstsein der Verbrechen, durch die Diskussion der beiden Fälle, sowie durch Einbindungen einer kurzen Dokumentation über die Lager im Prozess, zu wecken und zugleich die historischen Verhältnisse, vom Ende der Weimarer Republik über die NS-Zeit bis zur Nachkriegssituation in Deutschland, angemessen darzustellen. Einzig der unwidersprochene starke Vaterlandsbezug seitens der Verteidigung wirkt aus heutiger Sicht ein wenige befremdlich.
In jener Komplexität begründet sich auch die Spielzeit von knapp drei Stunden, allerdings ohne das der Film mit überflüssigen Szenen überladen wäre. Vielmehr liegt in der Komplexität seine Aktualität begründet. Die reaktionäre Sehnsucht nach Stabilität in Krisenzeiten, welche jedes Inhaltes beraubt ist, die Verdrängung von Schuld, sowie auch das Beleuchten des Versagens der internationalen Politik im Vorfeld des Zweiten Weltkrieges und bei der Strafverfolgung der Verbrechen.
Ein äußerst empfehlenswerter Film, welchen mensch sich am besten im Original-Ton anschaut, da die Synchronübersetzung, in diesen Nürnbergern Prozessen, in der synchronisierten Fassung ein wenig albern wirkt.

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GAST:
schlumpf

Welchen historischen Hintergrund des Prozesses beleuchtet der Film? Der wahre Nürnberger Juristenprozess spielte sich anders ab. Das bemängele ich so an diesem Werk. Hier wird viel angeklagt, aber nicht so wiedergegeben wie es war. Denn leider sind einige der Angeklagten freigesprochen oder begnadigt worden. Während das Urteil im Film lebenslange Haft lautet. Selbst einige verurteilte waren zum Zeitpunkt als der Film im Kino anlief wieder draussen.

13.05.2012, 21:12 Uhr

• Eintrag hier zitieren

Ronnsen

der Film sollte auf jeden Lehrplan...

15.02.2012, 21:53 Uhr

• Eintrag hier zitieren • Eintrag im Gästebuch von Ronnsen zitieren

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