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Autorbewertung: 9 von 10 möglichen Punkten
Userbewertung: 9 von 10 möglichen Punkten bei einer gegebenen Stimme.

Titel: Die 12 Geschworenen
Regisseur: Lumet, Sidney
Datum: April 1957
Darsteller: Henry Fonda, Lee J. Cobb, E. G. Marshall, Martin Balsam, Jack Warden, John Fiedler, Jack Klugman, Edward Binns, Joseph Sweeny, Ed Begley, George Voskovec, Robert Webber
FSK: 12
Genre: (Gerichts)Drama

07.01.2012, 13:05 Uhr, von
נעפל      
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 Der Fall scheint klar, alle Beweise sprechen eindeutig gegen den Jungen. Er wird beschuldigt seinen Vater kaltblütig mit einem Messer ermordet zu haben. Der alte Mann, welcher unter der Wohnung, in der der Mord geschah, wohnt, hat einen Streit und den Aufprall des Körpers auf den Boden gehört. Außerdem hat er gesehen wie der Junge wenige Sekunden später aus dem Treppenhaus gestürmt ist. Die Nachbarin von gegenüber hat den Mord sogar direkt beobachtet. Entsprechend dieser Beweislage wird der Schuldspruch der Jury schnell erwartet und damit der elektrische Stuhl für den Jungen. Aber ein Geschworener stellt sich gegen den schnellen Schuldspruch, da ihm die Sache zu eindeutig vorkommt. Einer gegen Elf, die den Jungen für schuldig halten.
Es kommt selten vor, dass ein deutscher Titel passender ist als der originale. In dem Film geht es nicht um 12 angry men, sondern um 12 Geschworene, die über die Schuld und damit das Leben des Angeklagten zu entscheiden haben. Jene Urteilsfindung stellt den alleinigen Fokus des Filmes dar und so beschränkt sich die Szenerie bis auf die Anfangssequenz, in welcher der Richter die Geschworenen zur Urteilsfindung entlässt, zwei kurzen Szenen im Waschraum und die Endszene, auf den Beratungsraum der Jury. Die ganze Handlung des Films spielt sich in jenem Raum ab. Trotz rund 90 Minuten im gleichen Setting weist der Film aber keine größeren Längen auf, sondern entfaltet vielmehr durch die zu Tage tretenden Konflikte und Dynamik seine ganz eigene fesselnde Wirkung.
Zunächst scheinen die Geschworenen eine recht homogene Gruppe von weißen Männern zu sein, die sie im Grunde als Angehörige der White Anglo-Saxon Protestants (WASP) auch sind, trotzdem kommen die unterschiedlichen Charaktere sehr schnell zum tragen. Zunächst auf der Ebene des Einzelnen: das Individuum, das sich gegen die Meinung der Mehrheit, den common sense, stellt und im weiterem, beim Austragen des Konflikts, tritt der Klassencharakter des bürgerlichen Justizsystems zu Tage.
Der Konflikt zwischen Einzelnen und Mehrheit entfaltet sich erst durch den Konsenszwang des Schuldspruches. Während gewöhnlich die Mehrheit in einer Demokratie über die Wahrheit entscheidet und damit alle Konflikte zumindest oberflächlich gelöst werden, scheint der Schuldspruch einer Jury den amerikanischen Verfassungsvätern zu wichtig für so einen Entscheid der bloßen Mehrheit gewesen zu sein. Hier stellen sich erhebliche demokratietheoretische Fragen, deren Entfaltung hier zu weit führen würde. Aber durch diesen Zwang zum Konsens entsteht erst der Zwang, sich wirklich mit dem Fall auseinander zu setzen. Eine Auseinandersetzung, die den Überzeugten als Zeitverschwendung erscheint und bei der der Abweichler zunächst als Querulant denunziert wird. Trotz der Wichtigkeit der Entscheidung, welche letztendlich die Entscheidung über das Leben eines Jungen ist. Nichtsdestotrotz bleibt der Zwang bestehen und so werden die einzelnen Beweise nacheinander durchexerziert, wodurch zwei Probleme des Strafsystems besonders deutlich hervortreten.
Erstens der Widerspruch zwischen der idealtypischen Unschuldsvermutung, der blinden Justitia, und den Vorurteilen der Menschen. Der Angeklagte kommt aus einem Slum, hatte eine schwere Kindheit und hat bereits ein beachtliches Strafregister angesammelt. Aber macht es ihn auch zum Mörder im vorliegenden Fall? Der Kampf gegen jene Vorurteile scheint im Verlauf der Handlung schwerer zu sein als die Infragestellung der einzelnen Beweise. Diese können angezweifelt werden, aber die dem Ressentiment entsprungenen Vorurteile, welche common sense entsprechen, scheinen felsenfest und machen aus jedem berechtigten Zweifel einen unberechtigten. Aus dem Zweifler wird ein Querulant, ein Gutmensch, ein Samariter, welcher zu weich für die Wahrheit der Mehrheit scheint. Ein Problem wird deutlich, welches im Strafsystem nicht nur die Jury betrifft, was eine weitere Dimension des Klassencharakters jenes Systems deutlich macht. Jenes Ressentiment beeinträchtigt auch die Pflichtverteidigung. Ohne finanziellen Anreiz, die eigene Meinung beiseite zu schieben und alles zu tun, um die Unschuld zu beweisen oder zumindest Zweifel an der Schuld zu wecken, beschränkt sich die Verteidigung auf das Notwendigste. Die fehlenden ökonomischen Möglichkeiten einen Prozess beizulegen oder anwaltliche Kapazitäten zur Verteidigung zu mobilisieren, führen neben anderen Faktoren dazu, dass das Gefängnissystem überwiegend von Armen bevölkert wird. Von Armen wie eben jenem angeklagten Jungen.
Es ist erstaunlich, wie viel Reflexionsvermögen teilweise in alten Filmen zu Tage tritt und wie sehr solch alte Filme damit der aktuellen Diskussion Jahrzehnte voraus zu sein scheinen. Packend wird in Die 12 Geschworenen der individuelle Konflikt, das Individuum gegen die Mehrheit(smeinung), mit den allgemeinen gesellschaftlichen (Klassen)Konflikt verknüpft. Konflikte, welche nach wie vor demokratische Justizsysteme, aller Ideologie zum Trotz, belasten. Justizsysteme, in denen jene Jury als mögliches Korrektiv häufig nicht vorhanden ist oder in denen das Korrektiv, selbst wenn es vorhanden ist, nicht unbedingt Wirkung entfaltet.
Das Happy End des Filmes hinterlässt entsprechend einen bitteren Nachgeschmack und auch die Farblosigkeit einiger der zwölf Geschworenen fällt negativ ins Gewicht. Eine längere Spielzeit hätten dem Film durchaus nicht geschadet, wodurch eben eine ausführlichere Charakterzeichnung ermöglicht worden wäre. Diese beiden Kritikpunkte führen zum Punktabzug in der Wertung, wobei der Film nach wie vor absolut sehenswert bleibt.
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